Messel. Ein Senior aus Messel wurde am Mittwoch (9. September) Opfer eines Betrugs durch einen sogenannten Schockanruf. Kriminelle gaben sich telefonisch als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft aus und behaupteten, die Tochter des Seniors sei in Untersuchungshaft. Sie forderten eine Kaution zur Freilassung der Tochter.
Im weiteren Verlauf überwies der Senior Geld an die bislang unbekannten Täter. Erst später erkannte er den Betrug und informierte die Polizei.
Vorgehen der Täter und Reaktion der Polizei
Die Täter setzten den Senior unter Druck, indem sie eine dringende Zahlung verlangten. Die Polizei Südhessen weist darauf hin, dass echte Behörden keine Kautionen am Telefon fordern und keine persönlichen Geldverstecke erfragen.
Polizeiliche Warnhinweise und Prävention
- Geben Sie keine persönlichen Daten oder Angaben zu Vermögenswerten am Telefon preis.
- Polizeibeamte fragen nicht nach Bargeld oder Wertgegenständen.
- Die Polizei fordert keine Kautionen oder Sicherstellungen telefonisch an.
- Beenden Sie verdächtige Gespräche und informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110.
- Rückfragen bei Angehörigen können helfen, Betrug schnell zu erkennen.
Die Ermittlungen zu den Tätern dauern an.
Weitere Informationen zu ähnlichen Betrugsfällen finden Sie in unseren Berichten zur Polizeilichen Kriminalprävention.







