In Südhessen ruft die Polizei zum sicheren und rücksichtsvollen Feiern an Halloween am 31. Oktober auf. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen einige wichtige Verhaltensregeln beachten, um den Abend für alle angenehm zu gestalten.
Verhaltensregeln für Kinder und Jugendliche
Vor allem Kinder und Jugendliche ziehen an Halloween von Haus zu Haus, um Süßigkeiten zu sammeln. Dabei sollten sie nur bei Häusern klingeln, an denen dies erwünscht ist, und ein „Nein“ oder ausbleibende Reaktion respektieren. Streiche dürfen keine Sachbeschädigungen oder strafbaren Handlungen beinhalten. Das Werfen von Eiern oder das Beschmieren von Hauswänden kann strafrechtliche Folgen haben.
Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr
Wer in der Dunkelheit unterwegs ist, sollte helle oder reflektierende Elemente an Kostümen tragen, um besser gesehen zu werden. Eltern werden gebeten, mit jüngeren Kindern das sichere Überqueren von Straßen zu besprechen. Kostüme und Masken dürfen die Sicht nicht einschränken. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten besonders aufmerksam fahren und mit verkleideten Fußgängern rechnen.
Verantwortungsvolles Feiern
Bei Halloweenpartys und Treffen im Freundeskreis ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Alkohol kann die Wahrnehmung beeinträchtigen, daher sollten Nachbarn nicht unnötig gestört werden. Wer Alkohol konsumiert hat, sollte nicht selbst fahren.
Polizeieinsatz und Unterstützung der Bevölkerung
Die Polizei Südhessen wird auch in der Halloween-Nacht im Einsatz sein, um Gefahren zu verhindern und bei Konflikten zu helfen. Sie bittet die Bevölkerung um Unterstützung durch rücksichtvolles Verhalten. Bei akuten Gefahren oder Straftaten ist die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder der Notruf 110 zu informieren.
Die Polizei Südhessen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein fröhliches und sicheres Halloween.








