Darmstadt – Das Hauptzollamt Darmstadt verhindert den Export von über 143.000 Dosen gefälschter Energydrinks und knapp 16.000 Tüten Chips nach Frankreich. Die Fälschungen im Wert von rund 20.000 Euro stammen aus Afghanistan und sollten am 3. August 2026 in Deutschland verzollt werden. Auf Antrag der betroffenen Markeninhaber ordnete das Zollamt die Vernichtung der Ware an.
Kontrolle und Beschau am Zollamt Darmstadt
Die gefälschten Produkte trafen am 3. August 2026 auf einem voll beladenen LKW auf dem Gelände des Zollamtes Darmstadt ein. Der französische Empfänger meldete die Sendung mit korrekten Mengenangaben zur Verzollung in Deutschland an, um die Einfuhrumsatzsteuer erst in Frankreich zu entrichten. Diese Vorgehensweise ist bei gewerblichen Sendungen üblich, da Zölle innerhalb der EU einheitlich geregelt sind, während die Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland anfällt und unterschiedlich hoch sein kann.
Bei der routinemäßigen Warenbeschau versuchte der Besitzer die Kontrolle zu verhindern und drohte mit rechtlichen Schritten. Das Zollamt ließ sich davon nicht beeindrucken und öffnete die Kartons zur Prüfung.
Ergebnis der Warenbeschau: 17 Paletten Fälschungen
Die Kontrolle ergab, dass nur eine Palette mit Energydrinks markenrechtlich unbedenklich war und nach Verzollung freigegeben wurde. Die übrigen 17 Paletten enthielten rund 35.760 Liter Energydrinks und fast 16.000 Chipstüten mit rechtswidrig nachgeahmten Markenaufdrucken von vier verschiedenen Rechteinhabern.
Die betroffenen Markeninhaber entschieden, dass die Fälschungen vernichtet werden. Zusätzlich behalten sie sich zivilrechtliche Schritte gegen den Einführer vor, um Schadensersatz geltend zu machen.
Bedeutung für Verbraucher und Handel
Gefälschte Lebensmittelprodukte werden ohne Kontrolle und Gewährleistung in den Markt gebracht. Sie können gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten, ohne dass dies erkannt wird. Die Markeninhaber haften nicht für mögliche Folgen des Konsums gefälschter Produkte. Die Zollkontrolle schützt somit nicht nur die Rechte der Markeninhaber, sondern auch die Verbraucher vor potenziellen Risiken.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Das Hauptzollamt Darmstadt setzt seine Kontrollen fort, um den Import gefälschter Waren zu verhindern und den legalen Handel zu schützen. Die Vernichtung der beschlagnahmten Waren stellt eine klare Botschaft gegen Produktpiraterie und Verbrauchertäuschung dar.
Weitere Informationen zu Zollkontrollen und Verbraucherschutz finden Sie in unseren Berichten aus der Region.












