Mainz – Mit dem Beginn der Nebelsaison im Herbst warnt das Polizeipräsidium Mainz vor erhöhten Unfallrisiken durch schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr. Besonders die automatische Lichtsteuerung moderner Fahrzeuge erfasst Nebel oft nicht zuverlässig, sodass das Abblendlicht nicht eingeschaltet wird.
Manuelles Abblendlicht bei Nebel notwendig
Viele Fahrzeuge verfügen über eine Lichtautomatik, die bei Tageslicht Nebel nicht als Sichtbehinderung erkennt. Dadurch bleibt das Fahrzeugheck unbeleuchtet und wird von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern häufig erst spät wahrgenommen. Die Polizei Mainz rät daher, bei Nebel, Regen oder Schneefall das Abblendlicht stets manuell einzuschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Nebelschlussleuchte und Sichtweitenregelung
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden, da sie bei besseren Bedingungen stark blendet. Außerorts helfen Leitpfosten am Straßenrand als Orientierung: Ist der nächste Pfosten nicht mehr sichtbar, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.
Geschwindigkeit an Sichtweite anpassen
Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Fahrweise muss so angepasst werden, dass das Fahrzeug innerhalb der Sichtweite sicher zum Stehen gebracht werden kann.
Beleuchtungspflicht für Fahrräder und E-Scooter
Auch Zweiradfahrer müssen bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit die vorgeschriebene Beleuchtung einschalten. Reflektoren sind Pflicht, und eine korrekte Einstellung des Frontscheinwerfers verhindert Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer. Zusätzliche Reflektoren oder helle Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit weiter.








