Mainz-Gonsenheim. Am Freitagabend, 11.09.2026, gegen 20:00 Uhr, wollten Polizeikräfte der Polizeiinspektion 2 in der Straße „An der Krimm“ einen Roller mit zwei Personen einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Flucht und Kontrolle der Jugendlichen
Als die beiden Jugendlichen die Polizei bemerkten, stellten sie den Roller ab und flüchteten zu Fuß. Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung auf und konnten beide einholen und kontrollieren.
Feststellung eines Diebstahls und fehlender Fahrerlaubnis
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als gestohlen gemeldet war und ein veraltetes Versicherungskennzeichen angebracht war. Der 14-jährige Fahrer besaß keine gültige Fahrerlaubnis.
Maßnahmen und Ermittlungen
Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt. Die beiden Minderjährigen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Polizei führt weitere Ermittlungen zum Diebstahl und der Nutzung des Rollers durch.







