Mainz – Ein 59-jähriger Fahrradfahrer stürzte am Mittwoch, 09.09.2026, in der Zwerchallee unvermittelt vor eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 2. Die Ursache des Sturzes konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden.
Erste Hilfe und Alkoholkontrolle
Die Polizeibeamten leisteten dem Mann Erste Hilfe. Eine medizinische Behandlung durch Rettungsdienst oder Arzt war nicht erforderlich. Bei der Kontrolle bemerkten die Einsatzkräfte starken Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille.
Maßnahmen und rechtliche Folgen
Aufgrund des hohen Alkoholwerts wurde dem 59-Jährigen die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt. Zudem leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Rechtslage für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern
Das Polizeipräsidium Mainz weist darauf hin, dass für Fahrradfahrer dieselben gesetzlichen Vorschriften zur Fahrt unter Alkoholeinfluss gelten wie für Autofahrer. Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfällen eine Strafbarkeit vorliegen.






